Quarantäne in NRW bei Einreise aus Risikgebieten            Stand 2.3.21

Welche Regeln gelten für Einreisende aus Großbritannien, Südafrika und Irland?

 

Jeder, der aus Großbritannien, Südafrika oder Irland nach Nordrhein-Westfalen eingereist ist oder einreist, muss sich verpflichtend nachträglich beim Gesundheitsamt melden.

Diese Personen müssen sich sofort für zehn Tage in Quarantäne begeben. Die zehn Tage werden ab dem Tag der Ausreise aus den betreffenden Ländern gerechnet. Zudem müssen sich die betroffenen Personen unmittelbar vor oder bei der Einreise und dann nochmals nach fünf Tagen auf das Coronavirus testen lassen.

Fällt der Test nach fünf Tagen negativ aus, kann die Quarantäne vorzeitig beendet werden.

Welche Regeln gelten in Nordrhein-Westfalen für Einreisen aus anderen Risikogebieten?

 

Für Einreisende nach Nordrhein-Westfalen aus allen übrigen vom Robert Koch-Institut aufgelisteten Risikogebieten (also ausgenommen Großbritannien, Südafrika und Irland, für die die vorgenannten besonderen Regeln gelten) gibt es eine Quarantänepflicht nur dann, wenn sie entgegen der Verpflichtung nach Bundesrecht keine Einreisetestung haben vornehmen lassen. Die Einreisetestung ist durch eine Schnell- oder PCR-Testung binnen maximal 48 Stunden vor der Einreise oder unmittelbar nach der Einreise zu erfüllen.

Eine mangels Einreisetestung zunächst einzuhaltende Testung kann jederzeit durch einen negativen Test beendet werden.

Den Schnelltest können Sie  in unserer Praxis durchführen lassen und kostet 20 Euro.

Ein Termin ist nicht notwendig!

 

Wer die Testpflicht nicht durch einen Schnelltest, sondern durch einen PCR-Test erfüllen wolle, habe sich nach der gesonderten Quarantäneverordnung des Landes bis zum Erhalt des Ergebnisses in Quarantäne zu begeben.