Wird bereits vor dem 7. Tag der Quarantäne/ Isolation eine Testung auf SARS-CoV-2 durchgeführt, so verkürzt ein negatives Testergebnis die Quarantänedauer nicht. ( Ausnahme Kinder)
Personen ohne Symptome dürfen die Quarantäne/ Isolation für die Durchführung eines Corona-Testes kurzfristig unterbrechen, um sich auch ohne Ordnungsverfügung (Quarantäneverfügung) in einem Testzentrum oder in unserer Praxis freitesten zu lassen.
Wenn Sie sich in Quarantäne befinden, weil bei einem Ihrer Haushaltsmitglieder eine Infektion mit dem Coronavirus festgestellt wurde, und sich weitere Personen Ihres Haushalts anstecken, verlängert sich die Quarantäne-Dauer von zehn Tagen nicht.
Gezählt wird ab dem Tag, an dem die erste Person Ihres Haushalts erstmals Symptome entwickelt hat. Erkranken Sie selbst, wird für Sie eine Isolierung angeordnet.
Beispiel: Erstes Kind erkrankt und 3 Tage später das zweite, dann verlängert sich für das dritte Kind die Quarantäne nicht um diese drei Tage.
Quelle BMG