Quarantäne und Isolation ab dem 15. Januar 22


Ausnahmen von der Quarantäne:für folgende Kontakpersonen ohne Symptome:

  1. Personen mit einer Auffrischimpfung (Boosterimpfung), insgesamt drei Impfungen erforderlich (auch bei jeglicher Kombination mit COVID-19 Vaccine Janssen (Johnson & Johnson))
  2. Geimpfte Genesene (Geimpfte mit einer Durchbruchsinfektion oder Genesene, die eine Impfung im Anschluss an die Erkrankung erhalten haben)
  3. Personen mit einer zweimaligen Impfung, ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung bis zum 90. Tag nach der Impfung, gilt auch für COVID-19 Vaccine Janssen (Johnson & Johnson)
  4. Genesene ab dem 28. Tag bis zum 90. Tag ab dem Datum der Abnahme des positiven Tests
  5. Beim PCR Test gilt ein Ct-Wert > 30 als negativ !

 

Wird bereits vor dem 7. Tag der Quarantäne/ Isolation eine Testung auf SARS-CoV-2 durchgeführt, so verkürzt ein negatives Testergebnis die Quarantänedauer nicht. ( Ausnahme Kinder)

 

 Personen ohne Symptome dürfen die Quarantäne/ Isolation für die Durchführung eines Corona-Testes kurzfristig unterbrechen, um sich auch ohne Ordnungsverfügung (Quarantäneverfügung) in einem Testzentrum oder in unserer Praxis freitesten zu lassen.

 

 

 

 

Quarantänebestimmungen für Familien

 

Wenn Sie sich in Quarantäne befinden, weil bei einem Ihrer Haushaltsmitglieder eine Infektion mit dem Coronavirus festgestellt wurde, und sich weitere Personen Ihres Haushalts anstecken, verlängert sich die Quarantäne-Dauer von zehn Tagen nicht.

 

 

Gezählt wird ab dem Tag, an dem die erste Person Ihres Haushalts erstmals Symptome entwickelt hat. Erkranken Sie selbst, wird für Sie eine Isolierung angeordnet.

 

 

 

Beispiel: Erstes Kind erkrankt und 3 Tage später das zweite, dann verlängert sich für das dritte Kind die Quarantäne nicht um diese drei Tage.

 

 

Quelle BMG

 

https://www.zusammengegencorona.de/informieren/sich-und-andere-schuetzen/wann-muss-ich-in-quarantaene-und-wann-nicht/