Jeder getestete Kölner muss in Quarantäne bis das
Testergebnis vorliegt !
Wer in Köln wegen Symptomen einen Corona-Test macht, muss sich unverzüglich in Quarantäne begeben.
Sollte das Testergebnis positiv sein, müssten sich die Betroffenen weiterhin isolieren - "auch ohne dass
das Gesundheitsamt sie persönlich anspricht"!
Entsprechende Bescheinigungen / Arbeitsunfähigkeiten für Ihren Arbeitgeber stellen wir gerne
aus.
Üblicherweise wird die Quarantäne vom Gesundheitsamt individuell angeordnet. Wegen der hohen Fallzahlen kommen die Mitarbeiter aber nicht mehr hinterher.
Trotz aller Diskussionen beträgt die Dauer der Quarantäne für Kontaktpersonen der Kategorie 1 weiterhin 14 Tage.
Aber jetzt kann ein negativer Test am 10. Tag die Quarantänedauer verkürzen !
Der entsprechende Schnelltest kann in unserer Praxis durchgeführt werden.
Ein negatives Testergebnis vor dem 10. Tag der Quarantäne verkürzt die Quarantäne nicht !
PS: Unseres Erachtens ist es weiterhin sinnvoll alle Kontaktpersonen zu testen, um die Infektionsketten zu unterbrechen.
10 Tage nach Erstnachweis des Erregers
Personen, die mit infizierten Personen im gleichen Haushalt leben, müssen ebenfalls direkt und automatisch in Quarantäne.
Diese Quarantäne dauert 14 Tage, kann aber verkürzt werden, wenn nach zehn Tagen ein Schnelltest oder ein PCR-Test durchgeführt wird dessen Ergebnis negativ ist.
Der Schnelltest kann bei uns durchgeführt werden.
Bei einer durch negativen Test verkürzten Quarantäne (10 Tage, s.o.) sollten die Kontaktpersonen 1 zur Risikominimierung für weitere 4 Tage – also bis zum Tag 14 - ihre Kontakte reduzieren, insbesondere zu Personen aus einer Risikogruppe. Für Haushaltsmitglieder von COVID-19-Fällen wird bis zum Tag 20 eine Reduktion der Kontakte empfohlen.
Bei Verdacht auf (z.B. entsprechende Auslandsanamnese) oder nachgewiesener Infektion mit einer dieser Varianten (VOC) wird daher vorsorglich und unabhängig von Schwere der Erkrankung, Hospitalisierung und Alter eine 14-tägige Isolierung und eine Testung mittels Antigentest oder PCR-Untersuchung vor Entisolierung empfohlen.
Als Isolierung bezeichnet man eine Absonderung von Patienten, die sich mit Sars-CoV-2 infiziert haben: Erkrankte und / oder positiv Getestete.
Als Quarantäne bezeichnet eine zeitlich befristete Absonderung von Personen, die nicht erkrankt sind, aber bei denen Verdacht besteht, dass sie das Virus verbreiten könnten:
Kontaktpersonen, Reiserückkehrer: